Rehabilitationsnachsorge / IRENA

Für den Zeitraum nach der Rehabilitation stehen den erwerbstätigen Patienten Nachsorgemaßnahmen zur Verfügung. An zwei bis drei Tagen in der Woche für einen Zeitraum von über einem halben Jahr können Leistungen zu dem physiotherapeutischen und trainingstherapeutischen Spektrum in Anspruch genommen werden. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Kosten für diese Therapie zu 100 % und beteiligt sich noch anteilig an Fahrtkosten vom Wohnort zum ARK.